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   VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20.F.A   

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https://dejure.org/2020,17729
VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20.F.A (https://dejure.org/2020,17729)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.06.2020 - 5 L 1533/20.F.A (https://dejure.org/2020,17729)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 5 L 1533/20.F.A (https://dejure.org/2020,17729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14a AsylG, § 30 Abs 3 Nr 7 AsylG, § 34 Abs 1 Satz 1 AsylG, § 60 Abs 7 Satz 6 AufenthG, § 59 Abs 1 Satz 6 AufenthG I
    Abschiebungsandrohung bei ungeklärter Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Das Gericht legt dabei seiner Überzeugung zugrunde, dass die Antragstellerin nicht allein, sondern mit einem Elternteil nach Peru oder Pakistan ausreisen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 8/91 -, BVerwGE 90, 364 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Das Fehlen einer derartigen politischen Leitentscheidung führt im Fall der Antragstellerin nicht zu einer Schutzlücke, die ausnahmsweise im Wege verfassungskonformer Auslegung unter Rückgriff auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu schließen wäre (vgl. BVerwG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 14), da die Voraussetzungen dafür nicht ersichtlich sind.
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Das Gericht legt dabei seiner Überzeugung zugrunde, dass die Antragstellerin nicht allein, sondern mit einem Elternteil nach Peru oder Pakistan ausreisen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 8/91 -, BVerwGE 90, 364 = juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2018 - 5 K 1680/16

    Der Kläger ist nach eigenem Vorbringen eritreischer, zur Überzeugung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Die Klärung, ob sich die Antragstellerin dem peruanischen und/oder dem pakistanischen Staatsverband zurechnen lässt, hat vielmehr im Vollstreckungsverfahren zu erfolgen, wenn es um die Verwirklichung der Abschiebungsandrohung gehen wird (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 K 1680/16.F.A - juris Rn. 10).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Soweit die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 15. Juni 2020 auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2018 - C-181/16, Celex-Nr. 62016CJ 0181, ECLI: EU:C:2018:465 (Gnandi) - die Abschiebungsandrohung des Bundesamts modifiziert, folgen daraus keine Bedenken des Gerichts.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
    Bei einer Gesamtschau des Vorbringens der Antragstellerin bestehen keinerlei "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids im Sinne erheblicher Gründe dafür, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166, juris Rn. 99).
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Die Klärung, ob der Kläger in den einen oder anderen - oder einen dritten, nicht genannten - Staat abgeschoben werden kann, hat im Vollstreckungsverfahren zu erfolgen, wenn es um die Verwirklichung der Abschiebungsandrohung gehen wird (vgl. VG Frankfurt a.M., Beschl. vom 19.06.2020 - 5 L 1533/20.F.A -, juris Rn. 5).
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